Der Fagott e.V.

Der Verein zur Förderung des Fagottspiels, kurz Fagott e.V., hat die Förderung des Fagottspiels für Interessierte jeden Alters (Schüler:innen, Amateure und Profis) zum Ziel. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Die einzelnen Ziele sind:

  • Stärkere Verbreitung des Fagottes
  • Förderung des Nachwuchses
  • Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen (Workshops und Kurse)
  • Vorbereitung und Durchführung von Konzerten
  • Vorbereitung und Durchführung von Wettbewerben
  • Förderung der Kommunikation unter allen Fagottspielenden
  • Förderung wissenschaftlicher Arbeiten und Veröffentlichungen
  • Förderung von Kompositionen
  • Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Einrichtungen und Organisationen
  • Aufbau und Pflege einer Dokumentation und eines Archivs

Vereinsmitglied werden

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Mitgliedschaft im Fagott e.V. interessieren. Durch Ihre Mitgliedschaft unterstützen Sie uns in unserer gemeinnützigen Arbeit. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt. 

Als Vereinsmitglied profitieren Sie außerdem von reduzierten Workshop-Preisen (siehe Anmeldung). Um Mitglied zu werden, senden Sie uns bitte den ausgefüllten Mitgliedsantrag entweder postalisch oder per Mail zu.

Im untenstehenden Downloadbereich können Sie sich neben einer erneuten Verlinkung auf den Mitgliedsantrag auch unsere Vereinssatzung und Geschäftsordnung herunterladen. 

Mitgliedsbeiträge

Als Jahresbeitrag werden festgesetzt:

  • für Einzelpersonen: 6€
  • für Familien: 12€
  • Gönnermitgliedschaft in selbst festzulegender Beitragshöhe (Mindestbetrag: 15€)

Die Beitragspflicht entsteht erstmalig mit Beginn der Mitgliedschaft, im Übrigen mit Beginn des Beitragsjahres. Die Jahresbeiträge sind einmal jährlich, im jeweiligen Quartal des Beitritts, im Übrigen bis zum 31. Januar des neuen Mitgliedsjahres zu entrichten.
Der Beitrag ist ein einheitlicher und unteilbarer Jahresbeitrag, der auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn die Mitgliedschaft nicht während eines ganzen Erhebungszeitraumes besteht.

Mitgliedschaft ändern

Auf der Hauptversammlung 2016 wurde entschieden die Zahlung der Mitgliedsbeiträge auf
Lastschrift umzustellen. Um die Umstellung durchführen zu können benötigen wir die Ermächtigung zum Einzug. Dafür haben wir ein Formular bereitgestellt und bitten alle Mitglieder, die bereit sind daran teilzunehmen, dies ausgefüllt per Post oder Email an uns zurückzusenden.

Auch andere Änderungen der Mitgliedschaft müssen uns postalisch oder per Email mitgeteilt werden, dies betrifft:

  • Mitgliedschaftstyp (z. B. von einfacher auf Familien- oder Gönnermitgliedschaft)
  • bei Gönnermitgliedschaft: Änderung des von Ihnen gewünschten Gönnerbeitrags
  • Beenden der Mitgliedschaft